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Stammspielermeldung Jugend
WHV - Jugend Feld
Nr . 86 von 23.04.2015

Marius Timm 23. April 2015

 

 

Liebe Vereine,

wir möchten kurz vor dem Start der Jugendfeldsaison auf folgende Punkte hinweisen:

 

 

  • Bitte alle Spielberichtsbögen der RL, OL und VL MB/KB, MA/KA, Jugend B und Jugend A zentral an die WHV Geschäftsstelle schicken. Wir verteilen die Spielberichtsbögen dann weiter an die Staffelleiter und Ben Göntgen zur SR-Lizenzüberprüfung. Die Spielberichtsbögen können wie gewohnt per Post, aber auch gerne per E-Mail als Scan (Spielplanung@whv-hockey.de) zugeschickt werden.

 

  • Die Namen der jeweiligen Schiedsrichter müssen in BLOCKSCHRIFT eingetragen und mit der entsprechenden Unterschrift versehen sein.

 

  • Die Stammspielermeldung muss vor dem ersten Spieltag der jeweiligen Altersklasse beim Staffelleiter abgegeben werden.
    • Jugend A bis Mädchen A/Knaben A: 11 Stammspieler
    • Mädchen B/Knaben B auf 3/4 Feld: 9 Stammspieler
    • Alle Kleinfeldmannschaften: 6 Stammspieler
       
    • § 9 Meldung von Stammspielern
      • (1) Vereine, die in einer Saison in einer Altersklasse mit mehr als einer Mannschaft an Meisterschaftsspielen teilnehmen, müssen die Stammspieler aller Mannschaften, die in dieser Altersklasse an Meisterschaftsspielen teilnehmen, in Textform den zuständigen Staffelleitern der betroffenen Spielklassen melden; die Stammspielermeldung kann einen Torwart enthalten, der in einer anderen Mannschaft derselben Altersklasse als Feldspieler eingesetzt werden darf, dies kann der SpA-J auf Antrag eines Vereins, der vor Beginn der Saison gestellt werden muss, zulassen.
      • (2) Diese Meldung muss vor dem ersten Meisterschaftsspieltag der betroffenen Altersklasse erfolgen. Die ersten elf (bei ¾-Feld neun und in der Hallensaison sechs) auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler einer Mannschaft sind ab ihrem ersten Einsatz als Stammspieler anzusehen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Stammspielermeldung für die entsprechende Mannschaft vorliegt (nach § 4 Abs. 4 g) SPO DHB zulässige Ergänzung zu § 22 Abs. 3 SPO DHB). In diesem Fall muss immer ein Torwart unter den Spielern sein, ggf. wird der Torwart an die oberste Position im Spielberichtsbogen gesetzt.
      • (3) Eine Stammspielermeldung für die unterklassige Mannschaft eines Vereins ist nicht erforderlich, es sei denn, dass in dieser Spielklasse zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins teilnehmen (nach § 4 Abs. 4 i) SPO DHB zulässige Abweichung von § 22 Abs. 1 SPO DHB).
      • (4) Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften in derselben Spielklasse teil (§ 13 Abs. 3), darf ein Stammspieler (§ 21 Abs. 1 und 3 SPO DHB) für keine andere dieser Mannschaften eingesetzt werden (nach § 4 Abs. 4 i) SPO DHB zulässige Abweichung von § 21 Abs. 3 SPO DHB); die Regelungen über die Rückmeldung von Stammspielern (§ 21 SPO DHB) gelten entsprechend. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung gilt § 20 Abs. 6 SPO DHB entsprechend.

 

 

mit sportlichen Grüßen

 

WHV Geschäftsstelle
 

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